Der Steuervorteil
Beiträge zur Basisrente sind im Rahmen der Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzbar. Bei hoher Steuerlast finanziert das Finanzamt so einen erheblichen Teil der Vorsorge mit. Im Gegenzug wird die spätere Rente nachgelagert besteuert.
Die Bedingungen dahinter
- Auszahlung ausschließlich als lebenslange Rente, frühestens ab dem gesetzlich festgelegten Alter
- Kein Kapitalwahlrecht, keine Kündigung mit Auszahlung
- Nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht vererbbar ohne Zusatzbaustein
- Weitgehend geschützt vor Pfändung und in der Ansparphase vor Anrechnung beim Bürgergeld
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Hinterbliebenenschutz ist ein Zusatzbaustein und kostet Rendite – aber ohne ihn verfällt das Kapital
- Beitragshöhe flexibel halten, damit schwankende Jahre nicht zum Problem werden
- Steuervorteil jedes Jahr neu rechnen, nicht einmalig
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Für wen ist die Rürup-Rente gedacht?
Vor allem für Selbstständige und Freiberufler ohne Zugang zu Riester, und für Gutverdiener, die ihre Sonderausgaben ausschöpfen wollen. Die Beiträge sind im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich absetzbar.
Kann ich das Kapital auszahlen lassen?
Nein. Rürup ist bewusst als lebenslange Rente konstruiert, nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar und nicht vererbbar – außer über einen eingeschlossenen Hinterbliebenenschutz. Wer Flexibilität braucht, ist woanders besser aufgehoben.
Ist das Guthaben vor Pfändung geschützt?
In der Ansparphase ist es weitgehend geschützt und wird bei Bezug von Grundsicherung nicht angerechnet. Für Selbstständige ist das einer der stärksten Gründe für diesen Weg.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
