Wie sie funktioniert
In der Ansparphase zahlen Sie monatlich oder einmalig ein. Zum vereinbarten Rentenbeginn wandelt der Versicherer das angesammelte Kapital in eine lebenslange Rente um – oder Sie nehmen es sich über das Kapitalwahlrecht ganz oder teilweise als Einmalbetrag aus.
Der entscheidende Unterschied zum Sparplan liegt im Langlebigkeitsrisiko: Ein Depot ist irgendwann leer, die Rentenversicherung zahlt weiter.
Klassisch oder fondsgebunden
- Klassisch: garantierte Verzinsung, hohe Planbarkeit, geringere Renditechance
- Fondsgebunden: Beteiligung an den Kapitalmärkten, höhere Chance, höhere Schwankung
- Hybridmodelle: Garantieanteil und Fondsanteil kombiniert
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Rentenfaktor und dessen Garantie – er bestimmt, wie viel Rente je 10.000 Euro Kapital fließt
- Kosten transparent gegenüberstellen, Effektivkosten statt Werbeprospekt
- Flexibilität: Zuzahlung, Entnahme, Beitragspause und Rentenbeginn verschieben
- Besteuerung im Alter mit einrechnen, nicht nur den Bruttobetrag
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Wie wird eine private Rente besteuert?
Bei lebenslanger Rentenzahlung wird nur der Ertragsanteil versteuert, dessen Höhe sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet. Bei Kapitalauszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr gilt die Halbeinkünfteregelung. Für Ihre persönliche Situation ist die Steuerberatung zuständig.
Was ist der Rentenfaktor?
Er sagt, wie viel monatliche Rente je 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Entscheidend ist, ob er garantiert ist – ein hoher, aber unverbindlicher Faktor nützt bei Rentenbeginn wenig.
Komme ich vorher an das Geld?
In der Regel ja, über Teilentnahmen oder eine Kündigung – Letzteres ist in den ersten Jahren aber fast immer ein Verlustgeschäft. Wir stimmen Beitrag und Laufzeit deshalb so ab, dass Sie durchhalten können.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
