Typische Leistungsfelder
- Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen
- Zahnbehandlung: Wurzelbehandlung, Kunststofffüllungen, Parodontose
- Prophylaxe: professionelle Zahnreinigung, meist ein- bis zweimal jährlich
- Kieferorthopädie für Kinder, oft nur bis zu bestimmten Altersgrenzen
Worauf es beim Tarif wirklich ankommt
Zwei Zahlen entscheiden: der Erstattungssatz auf die Gesamtrechnung – nicht nur auf den Eigenanteil – und die Zahnstaffel, also die Höchstbeträge der ersten Versicherungsjahre. Ein Tarif mit 90 Prozent, der in Jahr eins bei 1.000 Euro deckelt, ist im Ernstfall schwächer als ein Tarif mit 80 Prozent ohne Deckel.
Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind grundsätzlich nicht versicherbar. Fehlende Zähne müssen angegeben werden.
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Erstattung auf die Gesamtrechnung, nicht auf den Kassenanteil
- Zahnstaffel der ersten vier Jahre gegen Ihren tatsächlichen Bedarf halten
- Prophylaxe-Erstattung als jährlich nutzbaren Vorteil einrechnen
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
So früh wie möglich und in jedem Fall, bevor eine Behandlung angeraten ist. Ist der Befund erst gestellt, gilt der Fall als eingetreten und der Versicherer leistet dafür nicht mehr.
Wie hoch ist die Erstattung bei Zahnersatz?
Je nach Tarif zwischen der Verdopplung des gesetzlichen Festzuschusses und einer Erstattung von 90 Prozent oder mehr der Gesamtkosten. Entscheidend sind die Erstattungsstufen in den ersten Jahren – viele Tarife zahlen anfangs nur begrenzte Beträge.
Zahlt die Versicherung auch die professionelle Zahnreinigung?
Viele Tarife beteiligen sich daran, meist mit einem jährlichen Höchstbetrag. Da die gesetzliche Kasse hier oft schon etwas zuschießt, sehen wir uns beide Seiten zusammen an.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
