Die Lücke in Zahlen
Das gesetzliche Krankengeld beträgt einen begrenzten Anteil des Bruttoeinkommens und ist zusätzlich gedeckelt. Nach Abzug der Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bleibt spürbar weniger übrig, als Sie monatlich gewohnt sind. Laufende Kosten sinken deswegen nicht.
Selbstständige mit ermäßigtem Beitragssatz haben überhaupt keinen Krankengeldanspruch, sofern sie ihn nicht ausdrücklich gewählt haben.
So wird es aufgesetzt
- Angestellte: Beginn ab Tag 43, Höhe bis zum Nettoeinkommen
- Selbstständige: freie Wahl des Karenzzeitpunkts, üblich ab Tag 15, 22 oder 43
- Privatversicherte: Krankentagegeld ist dort der reguläre Weg der Einkommenssicherung
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Tagegeldhöhe am Nettoeinkommen ausrichten – Überversicherung wird nicht ausgezahlt
- Karenzzeit an die eigenen Rücklagen koppeln
- Nachversicherung bei Einkommenssteigerung vertraglich sichern
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Ab wann zahlt das Krankentagegeld?
Angestellte bekommen sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach Krankengeld der gesetzlichen Kasse – das aber deutlich unter dem Nettoeinkommen liegt. Das Krankentagegeld setzt genau an dieser Lücke an, üblicherweise ab dem 43. Tag.
Was gilt für Selbstständige?
Für sie gibt es keine Lohnfortzahlung. Der Karenzzeitraum lässt sich deshalb kürzer wählen, oft ab dem 15. oder 22. Tag. Je kürzer, desto höher der Beitrag – wir stimmen das auf Ihre Rücklagen ab.
Wie hoch darf das Krankentagegeld sein?
Höchstens so hoch wie Ihr Nettoeinkommen; eine Überversicherung ist nicht zulässig. Steigt Ihr Einkommen, sollte die Absicherung nachgezogen werden – wir erinnern daran.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
