Worin sich Kassen unterscheiden
- Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitrags
- Satzungs- und Wahlleistungen, etwa bei Vorsorge, Zahnreinigung oder Osteopathie
- Bonusprogramme und Selbstbehalttarife
- Erreichbarkeit und Bearbeitungstempo im Leistungsfall
Wo die Kasse endet
Der gesetzliche Katalog sichert das medizinisch Notwendige. Alles darüber – hochwertiger Zahnersatz, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Sehhilfen, Heilpraktiker – tragen Sie selbst, sofern Sie nicht ergänzend versichert sind.
Genau dort setzen Krankenzusatzversicherungen an. Welche davon sich lohnt, hängt davon ab, was Sie regelmäßig brauchen, nicht davon, was sich gut verkauft.
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Zusatzbeitrag und Leistungsniveau gemeinsam betrachten, nie einzeln
- Vor dem Kassenwechsel prüfen, ob laufende Behandlungen betroffen sind
- Zusatzversicherungen erst abschließen, wenn die Lücke benannt ist
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse?
Der Leistungskatalog ist gesetzlich weitgehend festgelegt, Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag und bei den freiwilligen Satzungsleistungen – etwa Zuschüssen zu Vorsorge, Zahnreinigung oder Osteopathie. Wir vergleichen beides gemeinsam.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Nach zwölf Monaten Bindung können Sie mit zwei Monaten Frist zum Monatsende wechseln. Die neue Kasse meldet den Wechsel; kündigen müssen Sie in der Regel nicht selbst.
Was deckt die gesetzliche Kasse nicht ab?
Vor allem Zahnersatz über den Festzuschuss hinaus, Ein- und Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, Sehhilfen für Erwachsene und viele Heilpraktikerleistungen. Genau diese Lücken schließt eine Zusatzversicherung.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
