Was versichert wird
- Sanierung von Boden und Grundwasser nach Austritt
- Schäden an Nachbargrundstücken und fremden Gebäuden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Rettungskosten zur Abwendung eines drohenden Schadens
Für wen sie gilt
Betroffen sind Eigentümer von Heizöltanks – ober- wie unterirdisch – sowie Anlagen mit anderen wassergefährdenden Stoffen. In der Privathaftpflicht sind kleinere Tanks manchmal eingeschlossen, häufig aber nur bis zu einer geringen Größe. Diese Grenze lohnt einen Blick in die Police.
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Tankvolumen und Bauart korrekt angeben
- Prüfen, ob die Privathaftpflicht den Tank bereits einschließt
- Turnusmäßige Tankprüfung dokumentieren – sie ist Obliegenheit
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Wer braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht?
Jeder, der einen Öltank besitzt – auch im Keller des eigenen Hauses. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz haften Sie verschuldensunabhängig für Schäden am Grundwasser, also auch dann, wenn Sie nichts falsch gemacht haben.
Wie teuer kann ein Ölschaden werden?
Die Sanierung von verunreinigtem Erdreich und Grundwasser gehört zu den teuersten Schadenfällen überhaupt, weil der Aushub abgetragen und entsorgt werden muss. Die Deckungssumme sollte entsprechend hoch gewählt werden.
Ist der Tank in der Privathaftpflicht enthalten?
In den meisten Verträgen nicht oder nur bis zu einer kleinen Tankgröße. Wir prüfen das im Bestand – es ist eine der Lücken, die man erst im Schadenfall bemerkt.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
