Wobei wir begleiten
- Kauf einer bestehenden Immobilie
- Neubau und Anbau
- Modernisierung und energetische Sanierung
- Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung
- Umschuldung bestehender Darlehen
- Forward-Darlehen zur Zinssicherung im Voraus
Was wir rechnen, bevor wir vergleichen
Zuerst die tragbare Monatsrate – aus tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, nicht aus einer Faustformel. Dann Eigenkapital, Nebenkosten und Puffer. Erst danach die Konditionsanfrage, damit die Zahlen zur Lebenssituation passen und nicht umgekehrt.
Zur Gesamtrechnung gehören Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch, gegebenenfalls Maklercourtage sowie Rücklagen für Instandhaltung. Wer diese Posten erst am Notartermin sieht, hat zu spät gerechnet.
Zinsbindung und Tilgung
Eine lange Zinsbindung kostet etwas mehr und kauft Planungssicherheit. Eine höhere Anfangstilgung verkürzt die Laufzeit erheblich. Beides zusammen bestimmt die Restschuld – die Zahl, auf die es am Ende ankommt. Sondertilgungsrechte sollten im Vertrag stehen, auch wenn Sie sie zunächst nicht nutzen.
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Restschuld am Ende der Zinsbindung ist die eigentliche Kennzahl, nicht der Nominalzins
- Sondertilgungsrecht und Tilgungssatzwechsel kostenfrei vereinbaren
- Fördermittel prüfen, bevor Verträge unterschrieben sind – nachträglich geht meist nichts mehr
- Absicherung mitdenken: Risikoleben und Arbeitskraft gehören zur Finanzierung
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Wie viel Eigenkapital brauche ich?
Als Faustregel sollten die Kaufnebenkosten – Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklerlohn – aus eigenen Mitteln kommen; in Rheinland-Pfalz sind das rund zehn bis zwölf Prozent des Kaufpreises. Mehr Eigenkapital verbessert den Zinssatz spürbar.
Kurze oder lange Zinsbindung?
Eine lange Bindung kostet einen Aufschlag, kauft aber Planungssicherheit. Nach zehn Jahren besteht unabhängig von der vereinbarten Laufzeit ein gesetzliches Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist – das nimmt einer langen Bindung viel von ihrem Risiko.
Was kostet mich die Beratung?
Nichts. Wir werden von der finanzierenden Bank vergütet. Für Sie ändert sich der Zinssatz dadurch nicht – wir vergleichen die Angebote mehrerer Institute und legen sie Ihnen nebeneinander.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
