Die vier Bausteine
- Bauherrenhaftpflicht: Schäden an Dritten, etwa durch ungesicherte Baustelle oder herabfallendes Material
- Bauleistungsversicherung: unvorhersehbare Schäden am Bauwerk selbst, etwa durch Unwetter, Diebstahl fest verbauter Teile oder Vandalismus
- Feuerrohbauversicherung: Brandschutz für den Rohbau, häufig beitragsfrei über die spätere Wohngebäudeversicherung
- Bauhelfer-Unfallversicherung: für Freunde und Verwandte, die mit anpacken – zusätzlich zur Pflichtanmeldung bei der BG BAU
Auch beim Umbau
Nicht nur Neubauten sind betroffen. Anbau, Dachausbau, Kernsanierung und energetische Modernisierung schaffen dieselbe Haftungslage. Die Bausumme bestimmt den Beitrag – sie sollte vollständig angegeben werden, Eigenleistung eingeschlossen.
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Eigenleistung in der Bausumme angeben, sonst droht Unterversicherung
- Bauhelfer innerhalb einer Woche bei der BG BAU melden – gesetzlich vorgeschrieben
- Feuerrohbau frühzeitig mit der künftigen Gebäudeversicherung verknüpfen
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Welche Versicherungen braucht ein Bauherr?
Drei gehören zusammen: die Bauherrenhaftpflicht für Schäden an Dritten, die Bauleistungsversicherung für Schäden am entstehenden Bauwerk und die Feuerrohbauversicherung. Letztere ist bei vielen Gesellschaften bis zum Bezug beitragsfrei, wenn danach die Wohngebäudeversicherung dort läuft.
Haftet nicht die Baufirma?
Für ihre eigenen Fehler ja. Für Unfälle Dritter auf Ihrer Baustelle haften jedoch Sie als Bauherr – auch für Personen, die unbefugt das Grundstück betreten. Das ist der Grund für die Bauherrenhaftpflicht.
Ab wann sollte der Schutz stehen?
Vor dem ersten Spatenstich. Die Bauleistungsversicherung deckt Sturm, Frost, Vandalismus und Diebstahl fest eingebauter Teile – Schäden also, die schon in der Rohbauphase entstehen.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
