Die vier Bausteine
- Privat: Kauf- und Vertragsrecht, Nachbarschaft, Sozialrecht, Schadenersatz
- Beruf: Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Lohn und Gehalt
- Verkehr: Bußgeld, Führerschein, Unfallregulierung, Kaufvertrag über Fahrzeuge
- Wohnen: Mietrecht als Mieter oder als Vermieter, Eigentum und Grundstück
Was übernommen wird
- Anwalts- und Gerichtskosten nach Gebührenordnung
- Kosten für Sachverständige und Zeugen
- Kosten der Gegenseite bei Unterliegen
- Mediation und außergerichtliche Einigung nach Tarif
Wartezeiten
Die meisten Bausteine kennen eine Wartezeit von drei Monaten, im Mietrecht häufig länger. Streitigkeiten, deren Ursache vor Vertragsbeginn liegt, sind grundsätzlich nicht gedeckt. Wer erst abschließt, wenn die Kündigung im Briefkasten liegt, kommt zu spät.
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Selbstbeteiligung realistisch wählen – sie senkt den Beitrag spürbar
- Freie Anwaltswahl muss im Bedingungswerk stehen
- Ausschlüsse bei Bau und Kapitalanlage genau lesen
- Bei Vermietern: Vermieter-Rechtsschutz ist ein eigener Baustein
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Gibt es eine Wartezeit?
Ja, üblicherweise drei Monate für die meisten Bereiche. Im Verkehrsrecht entfällt sie oft. Ein Streit, der vor Vertragsbeginn angelegt war, ist nicht versichert – die Police hilft also nur bei künftigen Fällen.
Welche Bausteine brauche ich wirklich?
Verkehr und Arbeit deckt fast jeder Bedarf ab. Wohnen wird wichtig, sobald Sie mieten oder vermieten. Reine Privatrechtsschutz-Bausteine lohnen vor allem dort, wo Sie Verträge mit hohem Streitwert schließen.
Kann ich meinen Anwalt frei wählen?
Ja, die freie Anwaltswahl ist gesetzlich garantiert. Manche Tarife belohnen die Wahl eines Partneranwalts mit einem geringeren Selbstbehalt – verpflichtet sind Sie dazu aber nicht.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
