Was die Private anders macht
Privatversicherte werden von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten häufig bevorzugt behandelt, weil Privatversicherer sich in der Regel mit deutlich höheren Sätzen an medizinischen Leistungen beteiligen. Freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und Vorzüge beim Klinikaufenthalt gehören für viele Tarife dazu.
Anders als in der gesetzlichen Kasse bestimmen nicht Einkommen und Kassenlage den Beitrag, sondern Eintrittsalter, Gesundheitszustand und der Leistungsumfang, den Sie wählen. Für Singles, Kinderlose und gut Verdienende ist der private Schutz deshalb oft günstiger – für Familien mit mehreren Kindern häufig nicht.
Wer wechseln kann
- Angestellte, deren Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
- Selbstständige und Freiberuflerinnen unabhängig vom Einkommen
- Beamtinnen und Beamte, ergänzend zur Beihilfe
- Studierende innerhalb der gesetzlichen Fristen
Was wir vor dem Wechsel klären
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist im Erwerbsleben nur unter engen Voraussetzungen möglich. Deshalb sprechen wir zuerst über die Jahre 20 bis 40 nach Vertragsschluss: Wie entwickelt sich der Beitrag, welche Rückstellungen bildet der Tarif, was passiert bei Elternzeit, Selbstständigkeit oder Renteneintritt?
Erst danach vergleichen wir Tarife – und zwar die Bedingungswerke, nicht die Werbeblätter.
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Beitragsentwicklung im Alter, nicht nur der Einstiegsbeitrag
- Gesundheitsfragen sauber und vollständig beantworten – das entscheidet später über die Leistung
- Anwartschaften und Optionsrechte für spätere Lebensphasen mitdenken
- Beihilfeergänzung passgenau auf den Dienstherrn abstimmen
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Wer darf sich überhaupt privat krankenversichern?
Angestellte, deren Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, außerdem Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Für alle anderen bleibt die gesetzliche Kasse Pflicht. Ob Sie die Grenze überschreiten, rechnen wir im Gespräch mit Ihren tatsächlichen Zahlen durch.
Komme ich später wieder in die gesetzliche Kasse zurück?
Im Erwerbsleben nur unter engen Voraussetzungen – etwa wenn das Einkommen dauerhaft unter die Pflichtgrenze fällt oder eine Anstellung beginnt. Wer den Wechsel plant, sollte ihn deshalb als Entscheidung für Jahrzehnte betrachten, nicht als Beitragsvergleich für das kommende Jahr.
Wie entwickelt sich der Beitrag im Alter?
Er steigt, weil medizinische Leistungen teurer werden. Wie stark, hängt vom Tarif und seinen Alterungsrückstellungen ab. Wir sehen uns deshalb nicht den Einstiegsbeitrag an, sondern die Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre und die Möglichkeit, später in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers zu wechseln.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
