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Haus, Wohnung & Tiere

Haus- und Grund-Haftpflicht

Als Eigentümer trifft Sie die Verkehrssicherungspflicht: geräumter Gehweg, sichere Treppe, standfester Baum. Wer selbst im Haus wohnt, ist meist über die Privathaftpflicht gedeckt – wer vermietet, in aller Regel nicht.

Einfamilienhaus mit rotem Ziegeldach und Garten im Abendlicht

Wann Sie diese Police brauchen

  • Vermietete Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen, die vermietet werden
  • Unbebaute Grundstücke
  • Garagen- und Stellplatzanlagen

Typische Schadenfälle

Ein Passant stürzt auf dem nicht geräumten Gehweg, eine lose Dachziegel trifft ein parkendes Auto, ein morscher Ast fällt auf das Nachbargrundstück. In all diesen Fällen wird geprüft, ob Sie Ihre Sicherungspflicht verletzt haben – und genau dafür ist diese Deckung da, samt Abwehr unberechtigter Forderungen.

Darauf achten wir für Sie

Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.

  • Auch wenn Sie den Winterdienst beauftragen, bleibt die Überwachungspflicht bei Ihnen
  • Bei mehreren Objekten alle Einheiten im Vertrag führen
  • Gewässerschadenhaftpflicht bei Öltank getrennt regeln

Häufige Fragen

Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.

Wer braucht diese Versicherung?

Wer eine Immobilie besitzt und sie nicht selbst bewohnt – also vor allem Vermieter. Selbstnutzer sind meist über ihre Privathaftpflicht abgedeckt; sobald vermietet wird, reicht die nicht mehr.

Was ist die Verkehrssicherungspflicht?

Als Eigentümer müssen Sie dafür sorgen, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahr ausgeht: Räumen und Streuen im Winter, Standsicherheit von Bäumen, gesicherte Treppen und Geländer. Verletzen Sie diese Pflicht, haften Sie persönlich.

Gilt der Schutz auch für unbebaute Grundstücke?

Ja, und er wird dort oft vergessen. Auch von einer Brachfläche gehen Gefahren aus – umstürzende Bäume, offene Gruben, herabfallende Teile alter Bausubstanz.

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.

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