Die Zulagen
Zur jährlichen Grundzulage kommen Kinderzulagen; für vor 2008 geborene Kinder gilt ein niedrigerer Satz. Wer unter 25 Jahre alt ist, erhält zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus. Über die Anlage AV wird zudem geprüft, ob der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist als die Zulage.
Stand der genannten Fördersystematik: August 2026. Die konkreten Beträge rechnen wir im Gespräch mit Ihren Zahlen durch, weil sie sich mit Einkommen und Kinderzahl deutlich verschieben.
Für wen sich Riester rechnet
- Familien mit Kindern – die Kinderzulagen sind der größte Hebel
- Geringverdienende, bei denen die Zulage einen hohen Anteil des Beitrags ausmacht
- Gutverdienende Angestellte und Beamte über den Sonderausgabenabzug
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Förderberechtigung jährlich prüfen – sie hängt am Status, nicht am Vertrag
- Zulagenantrag als Dauerzulagenantrag stellen, sonst verfällt Geld
- Nachgelagerte Besteuerung der Auszahlung einkalkulieren
- Bei Wohn-Riester die Regeln des Wohnförderkontos beachten
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Für wen lohnt sich Riester noch?
Vor allem für Familien mit Kindern und für Geringverdiener, weil die Zulagen dort im Verhältnis zum Eigenbeitrag am stärksten wirken. Bei kinderlosen Gutverdienern trägt eher die steuerliche Wirkung. Wir rechnen beides mit Ihren Zahlen durch.
Was passiert mit den Zulagen bei Kündigung?
Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Wenn ein Vertrag nicht mehr passt, ist Beitragsfreistellung oder Wechsel des Anbieters fast immer besser als Kündigung.
Wie ist die Auszahlung geregelt?
Bis zu 30 Prozent des Kapitals können zu Rentenbeginn auf einmal ausgezahlt werden, der Rest fließt als lebenslange Rente. Die Auszahlungen sind in der Rentenphase voll zu versteuern.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
