Was der Schutz übernimmt
- Ambulante und stationäre Behandlung im Ausland
- Arznei-, Verband- und Heilmittel nach ärztlicher Verordnung
- Schmerzstillende Zahnbehandlung
- Medizinisch sinnvollen, nicht erst medizinisch notwendigen Rücktransport
- Überführungs- oder Bestattungskosten im Todesfall
Jahresvertrag statt Einzelreise
Für die meisten Haushalte ist der Jahresvertrag die günstigere Lösung: Er deckt alle Reisen des Jahres bis zu einer vereinbarten Reisedauer ab, häufig 42 bis 56 Tage je Reise. Familientarife schließen Kinder ohne Aufpreis ein.
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Formulierung „medizinisch sinnvoll“ statt „medizinisch notwendig“ beim Rücktransport
- Maximale Reisedauer je Reise prüfen, besonders bei Langzeitaufenthalten
- Chronische Erkrankungen und deren Behandlung im Ausland klären
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Reicht die europäische Krankenversicherungskarte nicht aus?
Sie gilt nur in der EU und nur für Leistungen, die dort gesetzlich vorgesehen sind. Privatärztliche Behandlung, eine Behandlung außerhalb Europas und vor allem der Rücktransport nach Deutschland sind nicht abgedeckt.
Warum ist der Rücktransport so wichtig?
Weil er der teuerste Posten überhaupt ist und die gesetzliche Kasse ihn nicht übernimmt. Achten Sie auf die Formulierung: „medizinisch sinnvoll“ ist deutlich besser als „medizinisch notwendig“, weil der Versicherer sonst erst zahlt, wenn ein Transport zwingend ist.
Jahresvertrag oder Einzelreise?
Wer mehr als einmal im Jahr verreist, fährt mit einem Jahresvertrag fast immer besser. Achten Sie dabei auf die maximale Reisedauer je Reise – üblich sind sechs bis acht Wochen.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
