Die Bedingungen der Förderung
- Kein Ausschluss wegen Vorerkrankungen – Annahmezwang für den Versicherer
- Mindesteigenbeitrag pro Monat, dazu der staatliche Zuschuss
- Wartezeit von bis zu fünf Jahren vor der ersten Leistung
- Leistung in allen Pflegegraden, mit festgelegten Mindestsätzen
Für wen sie sinnvoll ist
Vor allem für Menschen, die wegen Vorerkrankungen keine ungeförderte Pflegezusatzversicherung mehr bekommen. Wer gesund ist, erreicht mit einem ungeförderten Tarif in der Regel deutlich höhere Leistungen für dasselbe Geld – oft ist die Kombination aus beidem der beste Weg.
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Nur ein geförderter Vertrag je Person ist zulässig
- Wartezeit läuft ab Vertragsbeginn – früh abschließen ist hier besonders wirksam
- Ungeförderten Tarif immer gegenrechnen, bevor Sie sich festlegen
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Was ist der Unterschied zum ungeförderten Tarif?
Der geförderte Tarif – oft „Pflege-Bahr“ genannt – wird staatlich bezuschusst und muss ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden. Dafür sind Leistungshöhe und Ausgestaltung gesetzlich begrenzt.
Für wen lohnt er sich?
Vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen, die anderswo keinen Schutz bekommen. Wer gesund ist, erhält im ungeförderten Tarif meist mehr Leistung für den gleichen Gesamtbeitrag.
Kann ich beide kombinieren?
Ja, das ist ein üblicher Weg: den geförderten Tarif als Basis, einen ungeförderten als Aufstockung. Wir rechnen die Kombination gegen die Einzellösung.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
