Versicherte Gefahren
- Feuer, Blitzschlag, Explosion und Implosion
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch
- Leitungswasser aus Rohren und angeschlossenen Geräten
- Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
- Überspannung durch Blitz
Was dazugehört und was nicht
Versichert ist das gesamte bewegliche Eigentum in der Wohnung und den zugehörigen Nebenräumen. Fest mit dem Gebäude verbundene Teile gehören dagegen in die Wohngebäudeversicherung – die Grenze verläuft dort, wo etwas beim Auszug mitgenommen würde.
Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck sind nicht automatisch enthalten. In der Nordpfalz mit ihren Bachläufen und Hanglagen ist dieser Zusatz keine theoretische Frage.
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Versicherungssumme an der Wohnfläche bemessen, damit keine Unterversicherung entsteht
- Elementarschäden ausdrücklich einschließen
- Fahrraddiebstahl und Wertsachen haben eigene Grenzen im Vertrag
- Grobe Fahrlässigkeit sollte ohne Kürzung mitversichert sein
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Üblich sind 650 bis 750 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Wer die Summe zu niedrig ansetzt, riskiert eine Kürzung im Schadenfall. Bei der pauschalen Berechnung nach Quadratmetern verzichten die meisten Versicherer auf diesen Einwand.
Sind Fahrräder mitversichert?
In der Wohnung und im abgeschlossenen Keller in der Regel ja. Unterwegs nur mit Zusatzbaustein, oft mit einer Nachtzeitklausel zwischen 22 und 6 Uhr. Bei teuren Rädern lohnt eine eigene Police.
Was ist grobe Fahrlässigkeit?
Die brennende Kerze im leeren Zimmer, das gekippte Fenster im Erdgeschoss. Ältere Verträge kürzen dann die Leistung. Der Verzicht auf diesen Einwand gehört heute in jeden guten Tarif und ist einer der ersten Punkte, die wir prüfen.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
