Der Umfang
- Feuer, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser einschließlich Rohrbruch und Frostschäden
- Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
- Fest verbaute Teile: Heizung, Sanitär, Einbauküche nach Vereinbarung
- Nebengebäude, Garagen und Carports nach Vereinbarung
Gleitender Neuwert
Gute Verträge rechnen im gleitenden Neuwert: Die Summe wird jährlich an die Baupreisentwicklung angepasst, sodass im Schadenfall der Wiederaufbau zum aktuellen Preisniveau finanziert ist. Der Beitrag steigt dadurch mit – das ist kein Fehler, sondern der Mechanismus, der Unterversicherung verhindert.
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Elementarschutz für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen – in Hanglagen unverzichtbar
- Grobe Fahrlässigkeit ohne Leistungskürzung
- Photovoltaikanlage ausdrücklich einschließen oder separat versichern
- Bei Vermietung: Mietausfall nach Schaden mitversichern
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Ist Elementarschutz wirklich nötig?
Starkregen kann jedes Grundstück treffen, auch fernab eines Flusses. Überschwemmung, Rückstau und Erdrutsch sind ohne den Zusatzbaustein nicht gedeckt – und genau das sind die Schäden, die ein Haus wirtschaftlich gefährden. Wir halten ihn für unverzichtbar.
Was bedeutet gleitender Neuwert?
Die Versicherungssumme wird jährlich an die Baukostenentwicklung angepasst, damit im Schadenfall der tatsächliche Wiederaufbau bezahlt wird und nicht der Wert von vor zwanzig Jahren. Dafür steigt der Beitrag mit dem Baupreisindex.
Sind Photovoltaikanlage und Wärmepumpe eingeschlossen?
Nicht automatisch. Beide gehören ausdrücklich in den Vertrag, sonst fehlt bei Sturm oder Blitzschlag genau der teuerste Teil. Bei größeren Anlagen ist eine eigene Photovoltaikversicherung die bessere Lösung.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
