Warum die Summe so hoch sein muss
Wer geschädigt wird, hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen Schadenersatz: Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Sachen, Folgekosten wie Nutzungsausfall, bei Personenschäden Behandlungskosten und Verdienstausfall, meist Schmerzensgeld, bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente.
Als Verursacher haften Sie mit Haus- und Grundbesitz, Bankguthaben, Lohn und Gehalt – im Ernstfall über Jahrzehnte und bis in eine spätere Erbschaft hinein. Deshalb ist die Deckungssumme kein Detail. Alles unter zehn Millionen Euro pauschal ist heute nicht mehr zeitgemäß.
Die zweite Aufgabe: Abwehr
Die Haftpflicht zahlt nicht nur berechtigte Forderungen. Sie prüft jede Forderung und wehrt unberechtigte ab – notfalls vor Gericht und auf eigene Kosten. Dieser passive Rechtsschutz ist in der Praxis genauso wertvoll wie die Zahlung selbst.
Wer mitversichert ist
- Ehe- und Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt
- Kinder in Schule, Studium und erster Berufsausbildung
- Im Haushalt lebende Angehörige nach Tarifbedingung
- Deliktunfähige Kinder – nur, wenn der Tarif es ausdrücklich einschließt
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Ausfalldeckung: zahlt, wenn Ihnen jemand schadet, der selbst nicht versichert ist
- Gefälligkeitsschäden und Schlüsselverlust – beides fehlt in günstigen Tarifen häufig
- Forderungsausfall und deliktunfähige Kinder ausdrücklich einschließen
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Nach unten gibt es eine sinnvolle Grenze, nach oben keine Notwendigkeit zur Sparsamkeit: Der Unterschied zwischen fünf und fünfzig Millionen Euro Deckung kostet im Jahr meist nur wenige Euro. Wir empfehlen mindestens zehn Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Sind meine Kinder mitversichert?
In der Familienversicherung ja, und zwar bis zum Ende der ersten Berufsausbildung. Wichtig ist der Einschluss deliktunfähiger Kinder – unter sieben Jahren haften Kinder nicht, und ohne diesen Baustein bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen. Das kostet die Nachbarschaft mehr als den Beitrag.
Was ist eine Ausfalldeckung?
Sie springt ein, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, der selbst nicht versichert und zahlungsunfähig ist. Dann leistet Ihre eigene Haftpflicht so, als wäre es die des Verursachers. Für uns gehört das in jeden Vertrag.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
