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Pflege

Pflegerente

Die Pflegerente ist eine Lebensversicherung, keine Krankenversicherung. Daraus folgt ihr wichtigster Unterschied: Die Beiträge sind kalkuliert und werden nicht wie beim Pflegetagegeld nachträglich angepasst.

Eine ältere und eine jüngere Hand liegen zusammen auf einer Wolldecke

Merkmale

  • Garantierte, lebenslange Rente ab dem vereinbarten Pflegegrad
  • Beitragsstabilität – keine Anpassung wie in der Krankenversicherung
  • Kapitalbildung: bei einigen Tarifen Rückkaufswert oder Todesfallleistung
  • Einmalbeitrag statt laufender Zahlung möglich

Die Kehrseite

Für dieselbe monatliche Leistung ist die Pflegerente deutlich teurer als ein Pflegetagegeld. Sie eignet sich vor allem, wenn Beitragsstabilität wichtiger ist als der günstige Einstieg – oder wenn vorhandenes Kapital gezielt für den Pflegefall gebunden werden soll.

Darauf achten wir für Sie

Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.

  • Pflegetagegeld und Pflegerente sauber gegenüberstellen, bevor entschieden wird
  • Todesfallleistung und Rückkaufswert prüfen
  • Ab welchem Pflegegrad geleistet wird – und in welcher Staffelung

Häufige Fragen

Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.

Worin unterscheidet sich die Pflegerente vom Pflegetagegeld?

Die Pflegerente wird als Versicherung mit Kapitalbildung geführt: Die Beiträge sind höher und in der Regel garantiert stabil, während beim Tagegeld Beitragsanpassungen möglich sind. Für wen was passt, hängt vom Alter beim Abschluss ab.

Bleibt bei Nichteintritt etwas übrig?

Je nach Tarif ja – manche Varianten sehen eine Todesfallleistung oder Beitragsrückgewähr vor. Das kostet Leistung im Pflegefall und ist eine bewusste Abwägung.

Steigt der Beitrag im Alter?

Bei der Pflegerente ist der Beitrag üblicherweise über die Laufzeit fest kalkuliert. Genau das ist ihr Argument gegenüber dem Tagegeld – und der Grund, warum sie anfangs teurer wirkt.

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.

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