Was eine eigene Police leistet
- Allgefahrendeckung: Sturm, Hagel, Blitz, Feuer, Diebstahl, Vandalismus
- Bedienfehler, Konstruktions- und Materialfehler nach Ablauf der Gewährleistung
- Marderbiss und Tierverbiss an der Verkabelung
- Überspannung und Schäden am Wechselrichter
- Ertragsausfall für die Dauer der Reparatur
Haftung als Anlagenbetreiber
Wer Strom ins Netz einspeist, wird zum Betreiber einer technischen Anlage. Kommt es zu einem Schaden an Netz oder Nachbargebäude, greift die private Haftpflicht nicht in jedem Fall. Ein Betreiberhaftpflicht-Baustein klärt das eindeutig.
Darauf achten wir für Sie
Die Punkte, an denen sich gute von durchschnittlichen Verträgen unterscheiden.
- Ertragsausfall mit realistischem Tagessatz und ohne zu lange Karenz
- Batteriespeicher und Wallbox ausdrücklich mitversichern
- Prüfen, ob die Wohngebäudeversicherung die Anlage bereits einschließt – Doppelversicherung vermeiden
Häufige Fragen
Was uns zu diesem Thema am häufigsten gefragt wird. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – dafür sind wir da.
Reicht die Wohngebäudeversicherung für die Anlage aus?
Sie deckt meist nur die klassischen Gefahren wie Sturm, Hagel und Blitz. Nicht abgedeckt sind Bedienfehler, Marderbiss, Diebstahl der Module und – am wichtigsten – der Ertragsausfall, solange die Anlage stillsteht.
Was ist eine Allgefahrendeckung?
Sie versichert alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, statt einer Liste einzelner Gefahren. Für technische Anlagen ist das der deutlich robustere Ansatz.
Ist der Speicher mitversichert?
Nur wenn er im Vertrag steht. Batteriespeicher sind ein erheblicher Teil der Investition und gehören mit ihrem eigenen Wert aufgeführt.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.