KFZ
KFZ-Beiträge senken – auch noch vier Wochen nach der Beitragserhöhung

Nach einer Beitragsanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – vier Wochen lang. Wie unser kostenfreier Vergleich abläuft und was wir beim Wechsel für Sie übernehmen.
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer bekommen jedes Jahr eine Beitragsanpassung ihrer KFZ-Versicherung – oft deutlich teurer als nötig. Was dabei wenig bekannt ist: Nach einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Sie können also auch außerhalb des üblichen Stichtags Ende November wechseln, und zwar innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung.
Ein Foto genügt für den Start
Für ein persönliches Angebot brauchen wir zunächst nur zwei Unterlagen:
- die aktuelle Beitragsrechnung Ihrer KFZ-Versicherung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I, also den Fahrzeugschein
Beides können Sie einfach abfotografieren und uns per E-Mail oder WhatsApp schicken. Anschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot – auf Wunsch direkt online abschließbar. Selbstverständlich beraten wir Sie auch persönlich, bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro.
Unser Wechselservice
Wenn Sie sich für einen Wechsel entscheiden, übernehmen wir:
- den Kündigungsservice bei der bisherigen Gesellschaft
- die vollständige Umstellung auf den neuen Vertrag
- die Schadenabwicklung, wenn es später einmal darauf ankommt
- auf Wunsch die Vermittlung an unsere Partnerwerkstatt, einschließlich Leihwagen sowie Hol- und Bringservice
Worauf wir beim Vergleich achten
Ein niedriger Beitrag allein ist kein gutes Ergebnis. Wir sehen uns deshalb an, ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, wie die Rückstufungstabelle aussieht, ob ein Rabattschutz sinnvoll ist und was eine mögliche Werkstattbindung im Alltag bedeutet. Erst wenn Leistung und Beitrag zusammenpassen, ist ein Wechsel wirklich eine Verbesserung.
Mehr dazu, woraus sich Ihr Beitrag zusammensetzt, steht auf unserer Seite zur KFZ-Versicherung.
Unabhängig vergleichen
Wir vergleichen für Sie über 120 Versicherungsgesellschaften – kostenfrei und unverbindlich, persönlich, telefonisch oder vollständig digital. Zögern Sie nach einer Beitragserhöhung nicht zu lange: Die Frist von vier Wochen läuft ab Zugang der Mitteilung.


